Wichtige Kundeninformation!

Wichtige Kundeninformation: Schreiben der „DMG Deutsche Messwesen“

2026 | September

Derzeit erhalten zahlreiche Haushalte in unserem Netzgebiet Postwurfsendungen eines Unternehmens namens DMG Deutsche Messwesen. Da uns dazu vermehrt Rückfragen erreichen, hier die wichtigsten Fakten dazu.

Wer hat dieses Schreiben verschickt?

Das Schreiben stammt nicht von der EMB oder einem von der EMB beauftragen Unternehmen. Absender ist die DMG Deutsche Messwesen GmbH, eine Marke der metrify smart metering GmbH und Tochterunternehmen der Enpal-Gruppe, ein sogenannter wettbewerblicher Messstellenbetreiber (wMSB). Die EMB bleibt für Sie weiterhin der örtliche Netzbetreiber und grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB). Offizielle Informationen zu Ihrem Zähler erhalten Sie ausschließlich direkt von uns, nie über Drittfirmen oder allgemeine Wurfsendungen.

Wann ist ein Smart Meter überhaupt Pflicht?

Der verpflichtende Einbau eines intelligenten Messsystems ist derzeit nur in wenigen Fällen vorgeschrieben: bei einem Jahresverbrauch über 6.000 kWh, bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen ab Inbetriebnahme 01.01.2024 nach § 14a EnWG, sowie bei Anlagen über 7 kW Leistung, etwa größeren Photovoltaikanlagen. Für alle anderen Haushalte gibt es aktuell keine Pflicht zum Umstieg.

Worauf Sie besonders achten sollten: Kopplungsverträge

Prüfen Sie das Kleingedruckte solcher Angebote genau. Bei privaten Messstellenbetreibern ist die „kostenlose“ Installation häufig an weitere Bedingungen geknüpft, etwa an einen laufenden Vertrag für den Messstellenbetrieb mit eigener Mindestlaufzeit, oder an einen gleichzeitigen Wechsel Ihres Stromliefervertrags zu einem fremden Energieversorger. Von „kostenlos“ ist dann oft nur die einmalige Installation, nicht der laufende Betrieb danach.

Klare Preise, keine versteckten Kosten

Die Preise für den grundzuständigen Messstellenbetrieb sind gesetzlich festgelegt: für eine moderne Messeinrichtung 25,00 Euro brutto im Jahr, gesetzlich gedeckelt, für ein intelligentes Messsystem gelten je nach Verbrauchsgruppe ebenfalls gesetzliche Preisobergrenzen. Bei einem regulären Zählertausch durch die EMB entstehen keine zusätzlichen Installationskosten, unabhängig davon, was manche Werbeschreiben suggerieren.

Was bedeutet das für Sie?

Sie haben gesetzlich das Recht, Ihren Messstellenbetreiber frei zu wählen, sind aber nicht verpflichtet, auf das Angebot eines Drittanbieters einzugehen. Die im Schreiben genannten Fristen betreffen nur das Angebot des jeweiligen privaten Unternehmens, nicht gesetzliche Vorgaben der EMB. Wenn Sie nichts unternehmen, bleibt alles wie gewohnt bei uns, und den gesetzlichen Rollout moderner Messeinrichtungen führen wir ebenfalls durch, inklusive der Vergünstigungen nach § 14a EnWG für Wärmepumpe, Wallbox oder Batteriespeicher. Anstehende Zählerwechsel kündigen wir Ihnen direkt und rechtzeitig an.

Warum bei der EMB bleiben?

Wir sind vor Ort, seit Jahren Ihr bekannter Ansprechpartner, kein Callcenter irgendwo in Deutschland. Erträge aus dem Netzbetrieb bleiben in der Region, statt an ein bundesweit tätiges Unternehmen zu fließen. Und Sie behalten einen einzigen Vertragspartner für Netz, Messstellenbetrieb und Versorgung, statt mehrere Verträge mit unterschiedlichen Laufzeiten und Anbietern jonglieren zu müssen.

Unser Rat

Prüfen Sie private Angebote sorgfältig auf Vertragslaufzeit und Folgekosten nach der „kostenlosen“ Installation. Schließen Sie keine Verträge unter Zeitdruck. Wenn Sie möchten, dass die EMB weiterhin Ihr Messstellenbetreiber bleibt, müssen Sie auf das Schreiben nicht reagieren. Weitere verlässliche Informationen zum Thema Smart Meter finden Sie auch bei der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/Metering.

Haben Sie Fragen?

Sie erreichen unseren Kundenservice telefonisch oder per E-Mail, wir erklären Ihnen gerne die Hintergründe zum Messstellenbetrieb.

Ihr EMB-Team

Telefon: (09371) 404-4
E-Mail: info@we-are-energy.de
www. we-are-energy.de

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