Legionellenprüfung

Unser Trinkwasser ist ein äußerst wertvolles Gut, noch dazu ein wichtiges Lebensmittel, dessen täglicher Verzehr und Gebrauch uns als Selbstverständlichkeit erscheint. Gerade deswegen unterliegt es strengen Qualitätskontrollen, die in der Trinkwasserverordnung geregelt sind. Darin werden unter anderem Legionellen angesprochen – Bakterien, durch die bis zu 30.000 Menschen pro Jahr an Lungenentzündungen erkranken. Trinkwasseranlagen sind dabei eine der Hauptinfektionsquellen.

Die neuen Regelungen zur Untersuchung auf Legionellen (seit Dezember 2012, Paragraphen 14 bis 21 TrinkwV) richten sich an nahezu alle Eigentümer und Betreiber von Gebäuden mit einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung. Diese sind seitdem verpflichtet, das Warmwasser alle drei Jahre an mehreren Stellen im Leitungssystem auf Legionellen prüfen zu lassen. Konkret betroffen sind alle vermieteten Wohngebäude ab drei Wohnungen, die über eine zentrale Warmwasserbereitung verfügen und deren Warmwasserspeicher ein Volumen von mehr als 400 Liter umfasst oder bei denen der Wasserinhalt in der Rohrleitung zwischen Warmwasserspeicher und Entnahmestelle größer als drei Liter ist. Werden einhergehende Pflichten missachtet, so tragen Eigentümer das volle und alleinige Haftungsrisiko.

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